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Kratzspuren von Hund und Katze auf Parkettboden einer gemieteten Wohnung.

Da der Parkettboden einer vermieteten Wohnung Kratzspuren aufwies, verlangte der Vermieter von seinem ehemaligen Mieter Schadensersatz. Der Mieter weigerte sich jedoch, die verauslagten 2411 DM für das Abschleifen des Parkettbodens zu ersetzen. Vor Gericht bekam der Mieter Recht, denn die Kratzer, die tatsächlich von seinem Hund stammten, waren lediglich "die vertragsmäßige Nutzung der Wohnung". Das Gericht argumentierte, da der Vermieter gegen die Hundehaltung nichts auszusetzen hatte, gehört die dadurch hervorgerufene Abnutzung des Bodens zum üblichen Mietgebrauch.

Amtsgericht Berlin, Az.:8C126/98

     

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