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Katzenhaltung kann dem Nachbarn nicht untersagt werden

Tierliebhabern kann von ihren Nachbarn nicht verboten werden, Katzen zu halten und diese frei herumlaufen zu lassen. Dies gilt zumindest für das freie Herumlaufenlassen von ein oder zwei Tieren. Der Nachbar muß jedoch den ungebetenen Besuch der Nachbarskatze auf dem eigenen Grundstück nicht dulden, das Tier darf vertrieben werden.
AG Rheinberg, 10 C 415/91

 

     

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