Katzenhaltung kann dem Nachbarn nicht untersagt
werden
Tierliebhabern kann von ihren Nachbarn nicht
verboten werden, Katzen zu halten und diese frei
herumlaufen zu lassen. Dies gilt zumindest für
das freie Herumlaufenlassen von ein oder zwei
Tieren. Der Nachbar muß jedoch den ungebetenen
Besuch der Nachbarskatze auf dem eigenen Grundstück
nicht dulden, das Tier darf vertrieben werden.
AG Rheinberg, 10 C 415/91
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