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Streunende Katzen im
Garten
Ein Gartenbesitzer muß es
dulden, daß Katzen des Nachbarn in seinem Garten
streunen. Dies gilt jedoch nur für zwei Katzen. Hat der
Nachbar mehrere Katzen, so muß er die übrigen entweder
weggeben oder im Haus halten.
Die Duldungspflicht
des Gartenbesitzers hinsichtlich zweier Katzen "pro
Nachbar" begründete das Landgericht Darmstadt mit
dem "Bedürfnis der Tiere nach einer eigenständigen
und autonomen Lebensführung", wovon sie sich
"selbstverständlich nicht durch willkürlich
gezogene Grundstücksgrenzen abhalten" ließen.
Daher müsse ein Gartenbesitzer auf seine Nachbarn Rücksicht
nehmen und zumindest zwei streundende Katzen dulden.
Anderenfalls könne ja ein Grundstücksinhaber die
Katzen einer ganzen Wohngegend verbieten lassen. Auf der
anderen Seite müßten aber auch die Katzenhalter Rücksicht
nehmen und sich auf zwei freilaufende Katzen beschränken.
LG Darmstadt, 9 O 597/92 |
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